Was ist mit den Drohnen?

Auf der einen Seite können Drohnen die Privatsphäre verletzen, egal ob absichtlich oder unabsichtlich. Doch auf der anderen Seite sind wir erst dabei, ihr ganzes Potenzial zu entdecken.

Ich habe die Aufgabe bekommen, über Drohnen zu schreiben. Sie fliegen umher und filmen Dinge. Doch wo fliegen sie dann hin? Wo bist du… nun, das Ganze geht einfach gegen die Privatsphäre, liegt nicht in unseren Händen und ist fahrlässig, oder etwa nicht? Ja, ist es. Fliegen die Drohnen? Ja, und zwar ohne Zustimmung anderer Menschen! Machen sie Videos? Ja, das tun sie! Und noch viel mehr. Vielleicht sind Drohnen gar nicht so gefährlich, wie sie scheinen?

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Wir müssen zugeben, dass Drohnen (so genannte Unmanned Aerial Vehicles (UAV)) die Privatsphäre einzelner Personen verletzen können, egal ob absichtlich oder unabsichtlich. Doch gleichzeitig sind wir erst dabei, ihr ganzes Potenzial zu entdecken. Lassen Sie uns einmal alles ignorieren, das mit Spionage und Militär zu tun hat, denn die haben Möglichkeiten für heimliche Taten, von denen jede Drohne nicht zu träumen wagt.

Amateur-Flugzeugmodelle gibt es schon lange. Was hat sich seitdem verändert? Heute gibt es relativ günstige Tri-, Quadro- und Hexacopter auf dem Massenmarkt.

Die Hauptsorge ist also, dass unerlaubt Videos und Fotos gemacht werden. Doch Amateur-Flugzeugmodelle gibt es schon lange und daran eine Kamera zu befestigen, ist ebenfalls schon lange möglich. Die Modelle können einfach per Funk gesteuert werden. Was also hat sich seitdem verändert?

Ganz einfach: Heute gibt es relativ günstige Tri-, Quadro- und Hexacopter auf dem Massenmarkt. Diese Fluggeräte sind mit drei, vier oder acht gleichen Achsen ausgestattet, auf denen elektrische Rotoren und Propeller sitzen. Der Hauptvorteil daran ist, dass Drohnen leichter zu steuern sind und in stabilen Positionen gehalten werden können. Deshalb werden Drohnen immer häufiger für Videoaufnahmen extremer Sportarten, für Panoramaszenen und für Landschaftsaufnahmen eingesetzt. Ist das nicht erstaunlich? Nein, ist es absolut nicht!

Lassen Sie uns einmal die technischen Spezifikationen üblicher ziviler Drohnen wie 3DR, DJI, Parrot oder Lehmann ansehen. An der Mehrheit davon können GoPro-Kameras, Smartphones und Videokameras angebracht werden. All diese Kameras kann man – je nach ihren Charakteristiken – kaum als Geräte mit großer Reichweite bezeichnen. Zudem ist die Flugzeit auf maximal 30 Minuten beschränkt. Teurere Modelle, die zumindest eine Kamera mit austauschbarer Linse oder eine Spiegelreflexkamera tragen können, bleiben meist nur 15 Minuten in der Luft.

Und Action-Kameras, die man an so ziemlich jeder einfachen Drohne anbringen kann, sind meist nur mit fester Weitwinkel-Brennweite ausgestattet. Tatsache ist, dass die in diesem Fall kritischste Verletzung der Privatsphäre durch eine Drohne passiert, die auf Höhe des 20. Stockwerks fliegt und im Stil einer versteckten Kamera filmt. Doch um sich vor so etwas zu schützen, hat die Menschheit Vorhänge erfunden. Und sehen Sie sich einmal so eine Aufnahme an. Macht Ihnen das Angst?

Natürlich kann eine Drohne dazu verwendet werden, eine Gegend auszukundschaften und zum Beispiel Luxusgegenstände im Garten einer Villa zu entdecken. Aber auch hier bekommt man keine detaillierte Übersicht: Gesichter können aus dieser Entfernung nicht erkannt werden und wenn die Drohne näher hinfliegt, wird sie garantiert schnell entdeckt werden. Mehr Angst sollten Sie also vor einem Fotografen mit gutem Objektiv oder einem Nachbarn mit Fernglas haben. Audioaufnahmen sind mit Drohnen zudem noch weniger möglich.

Was sonst noch? Wardriving? Vielleicht, aber der Akku von Drohnen gibt schnell auf. Die Emulation von Basisstationen oder Hotspots, um Netzwerke auszuspionieren? Auch dieses Vorhaben wird durch die geringe Akkudauer beschränkt. So sehr man es auch versucht, man kann eine Drohne nicht in ein wirklich gutes Überwachungsgerät verwandeln. Egal, ob man eine Einzelperson oder ein ganzes Viertel ausspionieren möchte.

Und wir haben noch nicht alle Beschränkungen besprochen. Die Verbindung einer Drohne (über die ein Live-Video übertragen werden kann) wird über Bänder im unlizenzierten Spektrum hergestellt (433 MHz, 2,4 GHz, und 5 GHz – ja, gutes altes WLAN und ähnliche). Wenn man die Leistungsbeschränkungen auf Seiten der Sender und Empfänger bedenkt, bekommen wir eine Reichweite von maximal einem Kilometer (von den Herstellern werden meist 500 bis 700 Meter angegeben).

Zusammengefasst kann man sagen, dass Drohnen keine Gefahr für unsere Privatsphäre darstellen.

In Stadtgebieten beträgt diese Reichweite oft nur die Hälfte oder ein Drittel (außer die Drohne wird von einem echten Geek verwendet, der sich gerne an ungewöhnlichen Spezifikationen versucht). Sollten Sie eine Drohne auf Beacon-by-Beacon-Basis nutzen wollen, müssen Sie auch zusätzliche Transponder installieren. Das ist also harte Arbeit, die sich kaum lohnt, außer Sie sind hinter einem echten Star her (aber auch hier gilt, dass langjährige Paparazzi Tausende andere Möglichkeiten dafür kennen).

Zusammengefasst kann man sagen, dass Drohnen keine Gefahr für unsere Privatsphäre darstellen. Bedrohungen wie sie in „Half-Life 2“ gezeigt werden, sind Zukunftsmusik – die Technologie kann da noch nicht mithalten. Wenn man all das bedenkt, wirken die Pläne mancher Händler, Drohnenlieferungen einzuführen noch recht komisch.

Neben den technischen gibt es noch weitere Beschränkungen. Die Rechtsprechung reguliert Drohnenflüge noch nicht richtig – die Gesetze sind von Land zu Land unterschiedlich und sind in den meisten Fällen noch in der Entwicklung.

Kurioserweise geht von normalen Drohnen eher eine physikalische Gefahr beim Absturz des Fluggeräts aus, als von der Kamera, die sie vielleicht mit sich trägt. Stellen Sie sich vor, dass ein Gerät, das über ein Kilo wiegt, mit 20 bis 30 km/h auf Sie herunterfällt… Das kann ganz schön böse enden! Unser Tipp ist also folgender: Wenn Sie eine Drohne in der Nähe sehen, stellen Sie sicher, dass diese nicht versehentlich auf Sie herunterfällt. Davon abgesehen sind Sie ziemlich sicher.

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