Kleine Unternehmen und die DSGVO

Unternehmensinhaber und IT-Entscheidungsträger können viel zur Vorbereitung auf die neue DSGVO tun.

Sie denken, dass die DSGVO nur große Unternehmen betrifft? Mit dieser Vermutung liegen Sie falsch: Wenn Sie personenbezogene Daten verarbeiten, speichern oder nutzen, sollten Sie die Augen offen halten, denn die Datenschutz-Grundverordnung betrifft auch Sie und Ihr Unternehmen.

Was ist die DSGVO?

Wir haben bereits in der Vergangenheit über die DSGVO berichtet. Im Wesentlichen handelt es sich bei der DSGVO um eine Verordnung der Europäischen Union, die sowohl kleinen als auch großen Unternehmen den Umgang mit personenbezogenen Daten vorschreibt. Zudem bringt die neue Verordnung aktualisierte Gesetze und Verhaltensrichtlinien mit sich.

Die momentane Situationslage

Um herauszufinden, wie gut Unternehmen der Europäischen Union auf die neue DSGVO vorbereitet sind, hat Kaspersky eine Umfrage durchgeführt und Hunderte Geschäftsinhaber kleiner Unternehmen sowie IT-Entscheidungsträger nach ihrer Meinung über die DSGVO gefragt.

Hier einige Anmerkungen zu den Erkenntnissen:

  • Nur ein Viertel kleiner und mittelständiger Unternehmen sind bereit für die neue DSGVO.
  • Das Vereinigte Königreich, Deutschland und Frankreich weisen das beste Bewusstsein hinsichtlich der neuen DSGVO auf.
  • 2 von 5 IT-Entscheidungsträgern – die hauptsächlich für die Umsetzung großer Teile der DSGVO in den Unternehmen verantwortlich sind – fühlen sich von den Veränderungen überrannt.

Was Sie tun können

Geschäftsinhaber und IT-Entscheidungsträger können einiges tun, um sich auf die neue DSGVO vorzubereiten.

Zunächst sollten Sie herausfinden, wie gut Ihr Unternehmen über die Verordnung Bescheid weiß, indem Sie diese Seite der DSGVO besuchen.

Anschließend sollten Sie sich eine umfassendere Sicht über die Lage der Situation verschaffen, indem Sie den vollständigen Bericht von Kaspersky herunterladen (am Ende der Seite finden Sie ein kurzes Formular, das Sie ausfüllen sollten).

Und zu guter Letzt: Geraten Sie nicht in Panik! Sie haben noch genug Zeit, um Vorbereitungen zu treffen, bevor die Verordnung 2018 in Kraft tritt. Mit einer guten Planung und Vorbereitung läuft der Übergang mit Sicherheit ohne weitere Probleme ab.

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